Große unterliegt erneut: ard verschärft kampf um eisschnelllauf-berichterstattung
Der Rechtsstreit zwischen der ard und der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) eskaliert. Ein weiteres Urteil hat Matthias Große, Präsident der DESG, in die rechtliche Zwickmühle manövriert.
Schlammschlacht um journalistische freiheit
Das Landgericht Hamburg hat erneut zugunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender entschieden. Große muss sich nun auch vor dem Landgericht Berlin II verantworten, nachdem Hajo Seppelt bereits eine einstweilige Verfügung gegen eine Falschbehauptung des Funktionärs erwirken konnte. Die ard setzt damit auf eine umfassende Unterdrückung von Großes Aussagen.
Der ursprüngliche Bericht über vermeintliche Missstände im Eisschnelllauf-Verband, der während der Winterspiele in Mailand ausgestrahlt wurde, wurde bereits weitgehend für zulässig erklärt. Doch die DESG scheint nicht bereit aufzugeben. Anwalt Norman Buse plant eine Berufung gegen die erste Entscheidung in Hamburg und droht mit einer Klage gegen die Unterlassungsansprüche der ARD.

Große greift zurück – seppelt kontert
Die Situation ist angespannt. Große hatte nach den Winterspielen mit einer scharfen Pressekonferenz reagiert und Journalisten Seppelt und Mebus den Zutritt verwehrt. Diese Reaktion führte zu heftiger Kritik von Seiten der ARD und der Journalistenverbände. Große rechtfertigte sich damals mit dem Hinweis, dass er sich nur noch im Gerichtssaal mit Denunzianten und Verächtern seines Verbandes treffen wolle.
Das Landgericht Hamburg hatte bereits in vier von fünf Fällen zugunsten der ARD entschieden und die Berichterstattung über die Olympiaberichterstattung der ARD zur DESG in weiten Teilen bestätigt. Nun sieht sich Große mit einer weiteren juristischen Niederlage konfrontiert. Axel Balkausky, Sportkoordinator der ARD, betonte, dass die Entscheidungen die investigative Sportberichterstattung des Teams um Hajo Seppelt „stärker machen“.

Keine frage mehr: ard dominiert den rechtsstreit
Die jüngste Entscheidung in Hamburg ging konkret um Aussagen des ehemaligen DESG-Trainers Peter Mueller ein, der behauptet hatte, die Gründe für seine nicht erfolgte Vertragsverlängerung Ende der Saison 2023/24 bis heute nicht zu kennen. Das Landgericht hatte diese Berichterstattung als „nicht unwahre Tatsachenbehauptung, sondern zulässige Meinungsäußerung“ gewertet. Es ist ein klarer Sieg für die ARD und ihre journalistische Sorgfaltspflicht.
Matthias Große wird nun sehen müssen, wie er diese jüngsten Entwicklungen in seine Strategie einbindet. Die Rechtsstreitigkeiten zeigen deutlich: Die Frage nach der journalistischen Freiheit und der Verantwortung von Sportverbänden ist längst nicht abgeschlossen.
